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Medienrechtliche Bestimmungen

1. Medienzentren in Bayern Bayer. Erziehungs- und Unterrichtsgesetz Art. 79 Bildstellenwesen
"Die von den Landkreisen und kreisfreien Gemeinden errichteten und unterhaltenen Kreis- und Stadtbildstellen (kommunale Medienzentren) versorgen die Schulen und die Träger außerschulischer Bildungs- und Erziehungsarbeit mit Medien und erfüllen die damit zusammenhängenden pädagogischen Aufgaben."

2. Medienbildung – Medienerziehung und informationstechnische Bildung in der Schule
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom vom 24. Oktober 2012 (Az.: III.4-5 S 1356-3.18 725) regelt alle Fragen des Medieneinsatzes und der Medienerziehung an bayerischen Schulen.

KMBek Medienbildung 2012

3. Beim Einsatz von Schulfunk- und Schulfernsehsendungen (§47 UrhG)

§47 Schulfunksendungen

4. Medienrecht und Schule
Ausführliche Darstellung der medienrechtlichen Bestimmungen für Schulen (Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen)
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5. Filme im Unterricht
Welche Filme können wie rechtlich einwandfrei im Unterricht eingesetzt werden.
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